Pflegegeld und Sonderleistungen

Pflegegeld

 

 

 

Kinder bis zum 7. Lebensjahr

 

Kinder bis zum 14. Lebensjahr

 

Kinder bis zum 18. Lebensjahr und junge Erw.

Materielle Aufwendungen

 

531 €

 

 

606 €

 

 

738 €

Kosten

Erziehung

 

252 €

 

 

252 €

 

 

252 €

Gesamt

 

 

783 €

 

 

858 €

 

 

990 €


Vollzeitpflegeeltern haben Anspruch auf Kindergeld, dies wird teilweise auf das Pflegegeld angerechnet:

  • Ist das Pflegekind das älteste Kind in der Familie, wird das Kindergeld zur Hälfte angerechnet.
  • Ist das Pflegekind nicht das älteste Kind, wird das Kindergeld zu 25% angerechnet.

In der Regel wird das Pflegekind in der Familien-Krankenversicherung der Pflegeeltern mitversichert oder auch, falls möglich, bei den leiblichen Eltern. Sollten bei der Pflegefamilie hierfür Kosten entstehen, werden diese vom Jugendamt übernommen.

Die Stadt und der Kreis Siegen unterhalten eine pauschale Haftpflichtversicherung für alle Pflegekinder.

 

Die Höhe der Sonderleistungen können Sie bei uns erfragen.

Die Angaben sind ohne Gewähr und können je nach Wohnort unterschiedlich sein.